Stationäre Bodenbehandlungsanlagen

2024 – Steigende Kapazitäten, kleinere Anlagen stellen Betrieb ein! 


Von Jörg Frauenstein 

 1. Einleitung 

Nach der letzten Veröffentlichung dieser Zusammenstellung im altlasten spektrum Heft 5/2020 legen wir nun die Fortschreibung vor. 

Zunächst gilt unser Dank den zahlreichen Anlagenbetreibenden, die uns für die Erhebung die Anlagendaten zur Verfügung gestellt haben. Es mag für einen angespannten Markt sprechen, wenn vielfach darum gebeten wurde, die Durchsatzmengen vertraulich zu behandeln und nur für die Gesamtmengenbetrachtung zu nutzen. Trotz intensiver Bemühungen aufwändiger telefonischer Nachrecherchen konnte leider kein vollständiger Datenrücklauf organisiert werden. Durch eine Querabfrage bei den Landesumweltämtern und -anstalten konnten zusätzliche Anlagen aufgenommen werden, die bislang nicht in den Datenstamm des UBA einbezogen waren. 

Tabelle Bodenbehandlungsanlagen

Tabelle: Bodenbehandlungsanlagen

Anlagen Genehmigte Anlagenkapazität t/a Anlagenauslastung (Hochrechnung in %) Ermittelter Massendurchsatz auf Basis der ermittelten prozentualen Anlagenauslastung (t/a)
thermisch 227000 56.7 128709
chemisch-physikalisch 3590000 50.2 1802180
biologisch 3662700 36.6 1340550

Wenn uns die Existenz und der Betrieb von Bodenbehandlungsanlagen bekannt war oder diese durch Dritte bestätigt wurde, haben wir die jeweilige Anlage auch ohne Rückmeldung des Betreibers vorerst in der Übersicht belassen und sie in der Tabelle gelb hinterlegt. Stillgelegte Anlagen sind nur dann noch in der aktuellen Tabelle verblieben, wenn sie bei der letzten Datenerhebung 2020 noch in Betrieb waren. Mit der Datenerhebung konnten insbesondere die Kontaktmöglichkeiten der Anlagenbetreiber wieder umfassend aktualisiert werden. Trotz hoher Sorgfalt kann vom Verfasser keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten übernommen werden. Im Bedarfsfall kontaktieren Sie bitte die Anlagenbetreibenden, um verbindliche Informationen oder konkrete Angebote zu erhalten. 

 2. Ergebnisse der Datenerhebung 

Die tatsächlichen jährlichen Behandlungsmengen der Anlagen unterliegen vielfach der Vertraulichkeit oder 

wurden uns nur für zusammenfassende Auswertungen überlassen. Wir haben versucht, mit den uns vorliegenden Daten zumindest eine Abschätzung vorzunehmen, der folgende Annahmen zugrunde liegen: Für die Abschätzung der durchschnittlichen Anlagenauslastung und des jährlichen Massendurchsatzes wurden grundsätzlich nur dafür vollständige Datensätze herangezogen. Der Durchsatz der Anlage wurde zur genehmigten Anlagenkapazität ins Verhältnis gesetzt und damit eine durchschnittliche Anlagenauslastung je Verfahrensgruppe auf Basis von Mittelwerten errechnet. Diese Durchschnittswerte dienten zusammen mit der genehmigten Gesamtkapazität der Hochrechnung jährlicher Massendurchsätze. 

Die Datenerhebung belegt ausreichende Kapazitätsreserven für die Behandlung von kontaminierten Böden in stationären Anlagen, die eine heterogene regionale Verteilung über die Bundesländer aufweist. Die Recherche bei den Anlagenbetreibenden ergab, dass die Verteilung maßgeblich von der regionalen Marktsituation und der Nachfrage abhängt. Dies wurde wiederholt bei der Schließung von zumeist kleineren biologischen Behandlungsanlagen als Hauptgrund angegeben. Es kristallisiert sich zudem eine zunehmende Zentralisierung auf Anlagenbetreibende mit mehr als 3 Anlagen heraus. Auch diese Betreiber trennen sich von unrentablen Anlagen, erweitern dann aber ganz gezielt in regionalen Schwer- punktbereichen nachgefragte Behandlungsmöglichkeiten und Durchsatzmengen. 

Abbildung 1: Genehmigte stationäre Bodenbehandlungsanlagen je Bundesland (BB-Brandenburg, BE-Berlin, BW-Baden-Württemberg, BY-Bayern, HB-Bremen, HE-Hessen, HH-Hamburg, MV-Mecklen- burg-Vorpommern, NI-Niedersachsen, NW-Nordrhein-Westfalen, RP-Rheinland-Pfalz, SH-Schleswig-Holstein, SL-Saarland, SN-Sach- sen, ST-Sachsen-Anhalt, TH-Thüringen) 

Im Vergleich zur Datenerfassung 2020 sehen wir nur bei den chemisch-physikalischen Anlagen eine verbesserte Auslastung um ca. 5 Prozentpunkte. Bei den stationären thermischen und biologischen Anlagen ist dagegen jeweils ein Rückgang um 10 Prozentpunkte zu verzeichnen. Das verfestigt die zuvor bereits aufgestellte Annahme, dass der Einsatz von mobilen und semi-mobilen Anlagen zur biologischen Behandlung und die Anwendung von innovativen Sanierungsverfahren in Verbindung mit einer in situ oder on site Implementierung tendenziell zulasten stationärer Anlagen geht. Für die thermische Behandlung sind mit der Schließung der Anlagen in Herne und Pinnow nur noch insgesamt 3 Anlagen in Deutschland (BB, SN) verfügbar. Im Kontext von Nachhaltigkeit und Größe des ökologischen Fußabdrucks kann man das durchaus als einen positiven Trend ansehen, der aber unter den Gegebenheiten des Einzelfalls spezifischer einzuordnen ist. Für eine Validierung dieser Aussage reichen weder Art und Umfang der erhobenen Daten, zumal die abgefragten Informationen dahingehend wenig ergiebig sind. Das sich aber die Anlagenbetreiber sehr wohl mit dieser Thematik konstruktiv auseinandersetzen, hatte das Altlastensymposium 2023 des ITVA mit den Beiträgen größerer Marktteilnehmer deutlich werden lassen. 

Abbildung 2: Langjährige Datenreihe zur genehmigten Anlagenkapazität stationärer Bodenbehandlungsanlagen 

3. PFAS-Kapazitäten? 

Die Problematik PFAS-belasteter Böden aus Sanierungsmaßnahmen oder Bodenaushub stellt besondere Herausforderungen an Sanierungspflichtige und ausführende Unternehmen. Bei größeren Maßnahmen werden im Einzelfall bereits standortnahe Lösungen umgesetzt, wie beispielsweise die Errichtung und der Betrieb einer spezifischen Bodenwaschanlage zur Sanierung des ehemaligen Bayernoil-Raffineriegeländes Ingolstadt (BY) oder des NATO-Flughafens Wittmund (NI) zeigen. Limitierte Deponierungsmöglichkeiten und die Zurückhaltung der Deponiebetreiber hinsichtlich Schließung und Nachsorge lassen den (Zwischen-) Lagerungs- und Behandlungsbedarf stationärer Bodenbehandlungsanlagen merklich ansteigen. Laut aktueller Erhebung geben 8 Betreiber an, Lager- und Aufbereitungskapazitäten vorzuhalten und insgesamt 10 Anlagen nehmen PFAS-haltige Materialen zur Behandlung an. Dies erfolgt entsprechend der übermittelten Daten derzeit in den zwei thermischen Anlagen, in sechs Bodenwaschanlagen und zwei biologischen Anlagen. Die verfahrenstechnische Eignung wurde für eine Anlage als Forschungsgegenstand ausgewiesen, die weiteren Angaben konnten von uns nicht unabhängig überprüft werden. 

4. Fazit 

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über stationäre Bodenbehandlungsanlagen mit einer genehmigten Anlagenkapazität von 7.479.700 (+30,7 %) t/a, davon 227.000 t/a (–27,3 %) thermisch, 3.590.000 t/a (+58,15 %) chemisch-physikalisch und 3.662.700 t/a (+16,6 %) biologisch. Damit verfügen wir über eine leistungsfähige Sanierungsinfrastruktur, deren Kapazität, mit Ausnahme der thermischen Anlagen, sogar wieder angewachsen ist. Die verfügbare Anlagenkapazität dürfte sogar noch höher liegen, weil auch hierfür nicht immer vollständige Angaben der Betreibenden vorliegen, gleichwohl aber Boden behandelt wurde. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland im Vergleich zur letzten Erhebung 3 thermische (minus 2 Anlagen), 18 chemisch-physikalische (plus 4 Anlagen) und 48 biologische Anlagen (plus 5 Anlagen) stationär zur Bodenbehandlung betrieben. Die Anlagen werden teilweise durch mechanische Aufbereitungsanlagen und Zwischenläger (25) ergänzt, die hinsichtlich Kapazität und Auslastung nicht dezidiert ausgewertet wurden. Bei einer im Vergleich zur letzten Erhebung festzustellenden Zunahme der genehmigten Anlagenkapazität um ca. 31 %, auf nunmehr mindestens 7.479.700 t/a erhöhte sich der jährliche Massendurchsatz im Ergebnis unserer Hochrechnung gegenüber 2020 um ca. 21 %, auf 3.271.439 t/a. Im vorherigen Betrachtungszeitraum 2016–2020 ging noch der Massendurchsatz trotz Kapazitätszunahme um 17,43 %, zurück. Interessant ist, dass trotz Reduzierung der thermischen Anlagenkapazität keine Auslastungserhöhung eingetreten ist, im Gegenteil sie ist sogar merklich gesunken, ebenso wie die Auslastung der stationären biologischen Anlagen. Der zunächst vermutete Engpass bei der thermische Bodenbehandlung ist also bislang nicht feststellbar. Wir kennen allerdings nicht den Anteil, der insbesondere in den Niederlanden und Benelux thermisch behandelten Böden. 

Zukünftig wird interessant bleiben, welche vorrangigen Wege der allgemeinhin kommunizierte Behandlungsbedarf von PFAS-belasteten oder anderweitig schwer „sanierbaren“ bodenartigen Materialien nimmt. Für rollige und schwach bindige bodenartige Materialien stellt schon jetzt die Bodenwäsche eine gängige Alternative dar, die aber dennoch einer standortspezifisch Eignungsbetrachtung und Bewertung sowie einer optimierten Waschkonfiguration bedarf. Ob sich die vielfach noch in Forschung, Entwicklung und Testanwendung befindlichen Verfahren und Anlagenkonfigurationen am Markt durchsetzen, wird sich am tatsächlichen Behandlungserfolg, an Art und Umfang der Restfraktionen und den spezifischen Kosten festzumachen haben. 

Gern nehmen wir weiterhin aktuelle Daten und Informationen der Betreiber an bzw. integrieren noch nicht erfasste oder stillgelegte Anlagen in den Datenbestand. Dieser Beitrag ist öffentlich zugänglich und wird als kostenfreier Download unter https://www. umweltbundesamt.de/themen/bodenlandwirtschaft/altlasten/sanierungstechnik oder auf www.altlastendigital.de zur Verfügung stehen. 

Autorenschaft 

Jörg Frauenstein 

Umweltbundesamt II 2.6, Maßnahmen des Bodenschutzes Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau 

E-Mail: joerg.frauenstein@uba.de